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Produkt zum Begriff Krankenkasse:


  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

    KESSER Rollator, frei von scharfkantigen Bauteilen, überzeugt durch eine kompakte Doppelfalttechnik, breite Sitzfläche und Rückengurt, Inkl. Reflektoren und Vollgummibereifung Sicher, komfortabel und mobil durch den Alltag mit dem KESSER Rollator Roll

    Preis: 104.80 € | Versand*: 5.95 €
  • Rollator Sitzkissen gepolstert
    Rollator Sitzkissen gepolstert

    Gepolstertes Rollator Sitzkissen, passend für alle Rollatoren mit Sitzfläche. Gummizug für einfache Befestigung rutschhemmende Unterseite einfach zu pflegen, abwischbar Farbe: schwarz

    Preis: 17.95 € | Versand*: 4.95 €
  • Getränkehalter 99 für Rollator/Rollstuhl
    Getränkehalter 99 für Rollator/Rollstuhl

    Befestigen Sie problemlos Ihre Trinkflaschen an Ihrem Rollator oder Rollstuhl mit dem Getränkehalter der Firma MPB.Produkteigenschaften:Für Flaschen bis 0,5 l oder einem Ø von 70 mmBefestigung am senkrechten oder waagerechten Rohr mit Klettbefestigung Auch für ovales Rohr bis max. 58 mm geeignetFür alle Rollstühle und RollatorenFarbe: schwarz

    Preis: 19.99 € | Versand*: 5.99 €
  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

    KESSER Rollator, frei von scharfkantigen Bauteilen, überzeugt durch eine kompakte Doppelfalttechnik, breite Sitzfläche und Rückengurt, Inkl. Reflektoren und Vollgummibereifung Sicher, komfortabel und mobil durch den Alltag mit dem KESSER Rollator Roll

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  • Was zahlt die Krankenkasse bei Elektromobil?

    Was zahlt die Krankenkasse bei Elektromobil? Die Kostenübernahme für ein Elektromobil durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der medizinischen Notwendigkeit, der individuellen Situation des Patienten und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. In der Regel werden Elektromobile von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt, z.B. wenn der Patient aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen ist. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf eines Elektromobils bei der Krankenkasse über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren.

  • Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?

    Die Krankenkasse zahlt ein Elektromobil in der Regel nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet, dass die Mobilität des Patienten ohne das Elektromobil stark eingeschränkt ist. Zudem muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, das die Notwendigkeit des Elektromobils bestätigt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt dann in der Regel im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Elektromobils mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.

  • Wann zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

    Die Krankenkasse zahlt in der Regel einen Treppenlift, wenn die Mobilität des Versicherten durch eine Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist und dadurch das Treppensteigen unmöglich oder stark erschwert wird. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit eines Treppenlifts bescheinigt. Zudem muss der Treppenlift die einzige Möglichkeit sein, um die Mobilität im eigenen Zuhause aufrechtzuerhalten. Die Kostenübernahme kann je nach Krankenkasse und individuellem Fall unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Treppenlifts mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die genauen Bedingungen zu klären. Es kann auch sinnvoll sein, sich von einem Sozialdienst oder einem unabhängigen Berater unterstützen zu lassen, um die Kostenübernahme zu erleichtern.

  • Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

    Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt? Elektromobile werden von den Krankenkassen in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Dazu zählen beispielsweise eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit eines Elektromobils bestätigt, sowie eine Einschränkung der Mobilität des Patienten. Zudem muss das Elektromobil als Hilfsmittel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dienen. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf eines Elektromobils mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten und die individuellen Voraussetzungen zu klären.

Ähnliche Suchbegriffe für Krankenkasse:


  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
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  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
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    Preis: 99.56 € | Versand*: 0.00 €
  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

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  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

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  • Was zahlt Krankenkasse für Rollstuhl?

    Die Kostenübernahme für einen Rollstuhl durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der medizinischen Notwendigkeit, der Art des Rollstuhls und dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten. In der Regel übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für einen Rollstuhl, jedoch kann es sein, dass der Patient einen Eigenanteil leisten muss. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf eines Rollstuhls bei der Krankenkasse über die genauen Konditionen und Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu informieren. Oftmals ist auch eine ärztliche Verordnung notwendig, um die Kostenübernahme zu beantragen.

  • Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse?

    Die Krankenkasse bezahlt in der Regel Rollstühle, die medizinisch notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle für Menschen mit dauerhaften Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen. Es ist wichtig, dass der Rollstuhl von einem Arzt verordnet wird und die Krankenkasse vorab informiert wird. Je nach individueller Situation kann die Krankenkasse auch spezielle Anpassungen oder Zusatzleistungen für den Rollstuhl übernehmen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines Rollstuhls mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um alle nötigen Informationen und Voraussetzungen zu klären.

  • Wird ein Gehstock von der Krankenkasse bezahlt?

    Ein Gehstock kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu muss in der Regel eine ärztliche Verordnung vorliegen, die die Notwendigkeit eines Gehstocks bestätigt. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Kosten für den Gehstock übernommen werden können. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf eines Gehstocks bei der Krankenkasse zu informieren, um sicherzustellen, dass die Kosten erstattet werden. In einigen Fällen kann auch ein Zuschuss für einen Gehstock beantragt werden, wenn die Kosten nicht vollständig übernommen werden.

  • Was zahlt die Krankenkasse bei Prothese?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten für eine Prothese. Dies umfasst sowohl die Kosten für die eigentliche Prothese als auch für die Anpassung und den Einbau. Allerdings können die genauen Leistungen je nach Krankenkasse und individuellem Fall variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse über die konkreten Leistungen und eventuelle Zuzahlungen zu informieren. Zudem können Zusatzversicherungen oder spezielle Tarife weitere Kosten abdecken.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.