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Produkt zum Begriff Krankenkasse:


  • Gehstock Krücke Buche Fayet 4
    Gehstock Krücke Buche Fayet 4

    Der Gehstock mit Krümmer aus Buchenholz der Marke Fayet ist weit mehr als nur ein einfaches Mobilitätsaccessoire. Mit handwerklichem Können entworfen, verbindet dieser Stock Eleganz und Funktionalität und verleiht Ihrem Zuhause einen Hauch von Charme.Hergestellt aus Buchenholz, zeichnet sich dieses Modell durch seine Robustheit und Langlebigkeit aus. Buche ist ein geschätztes Material für seine Widerstandsfähigkeit und Leichtigkeit, was den Stock einfach zu handhaben macht und gleichzeitig eine zuverlässige Unterstützung bietet. Das Design des Krümmergriffs ermöglicht eine bequeme Handhabung, ideal für längeres Benutzen.Dieses Produkt ist besonders geeignet für diejenigen, die eine Unterstützung bei ihren Bewegungen suchen und gleichzeitig ein gewisses ästhetisches Niveau beibehalten möchten. Die elegante Verarbeitung betont die natürliche Maserung des Holzes und bringt eine warme Note in Ihre Innendekoration.Besonderheiten des Gehstocks mit Krümmer Fayet:Hergestellt aus Buche: s...

    Preis: 30.54 € | Versand*: 0.00 €
  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

    KESSER Rollator, frei von scharfkantigen Bauteilen, überzeugt durch eine kompakte Doppelfalttechnik, breite Sitzfläche und Rückengurt, Inkl. Reflektoren und Vollgummibereifung Sicher, komfortabel und mobil durch den Alltag mit dem KESSER Rollator Roll

    Preis: 104.80 € | Versand*: 0.00 €
  • Getränkehalter 99 für Rollator/Rollstuhl
    Getränkehalter 99 für Rollator/Rollstuhl

    Befestigen Sie problemlos Ihre Trinkflaschen an Ihrem Rollator oder Rollstuhl mit dem Getränkehalter der Firma MPB.Produkteigenschaften:Für Flaschen bis 0,5 l oder einem Ø von 70 mmBefestigung am senkrechten oder waagerechten Rohr mit Klettbefestigung Auch für ovales Rohr bis max. 58 mm geeignetFür alle Rollstühle und RollatorenFarbe: schwarz

    Preis: 19.99 € | Versand*: 4.89 €
  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

    KESSER Rollator, frei von scharfkantigen Bauteilen, überzeugt durch eine kompakte Doppelfalttechnik, breite Sitzfläche und Rückengurt, Inkl. Reflektoren und Vollgummibereifung Sicher, komfortabel und mobil durch den Alltag mit dem KESSER Rollator Roll

    Preis: 104.80 € | Versand*: 5.95 €
  • Was zahlt die Krankenkasse bei Prothese?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten für eine Prothese. Dies umfasst sowohl die Kosten für die eigentliche Prothese als auch für die Anpassung und den Einbau. Allerdings können die genauen Leistungen je nach Krankenkasse und individuellem Fall variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse über die konkreten Leistungen und eventuelle Zuzahlungen zu informieren. Zudem können Zusatzversicherungen oder spezielle Tarife weitere Kosten abdecken.

  • Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

    Ein Treppenlift wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, wenn die Mobilität des Betroffenen stark eingeschränkt ist und dadurch ein sicherer Zugang zu verschiedenen Etagen des Hauses nicht mehr gewährleistet ist. Die genauen Voraussetzungen können je nach Krankenkasse variieren, aber in der Regel muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, die die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Zudem müssen oft auch weitere Kriterien wie die finanzielle Situation des Betroffenen berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die Bedingungen der eigenen Krankenkasse zu informieren, um sicherzustellen, dass ein Treppenlift bezahlt wird.

  • Wie bekomme ich einen Rollator von der Krankenkasse?

    Um einen Rollator von der Krankenkasse zu erhalten, musst du zuerst einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Diesen Antrag kannst du bei deiner Krankenkasse oder deinem behandelnden Arzt erhalten. In dem Antrag musst du deine medizinische Notwendigkeit für den Rollator darlegen. Dein Arzt wird dann eine ärztliche Verordnung ausstellen, die du zusammen mit dem Antrag bei deiner Krankenkasse einreichst. Die Krankenkasse prüft dann deinen Antrag und entscheidet, ob sie die Kosten für den Rollator übernimmt.

  • Wie oft bekommt man einen Rollator von der Krankenkasse?

    Wie oft man einen Rollator von der Krankenkasse bekommt, hängt von der individuellen medizinischen Notwendigkeit ab. In der Regel wird ein Rollator von der Krankenkasse genehmigt, wenn er zur Verbesserung der Mobilität und Sicherheit des Patienten beiträgt. Es kann sein, dass die Krankenkasse einen Rollator nur einmalig bewilligt, es sei denn, es liegt eine medizinische Begründung für einen Austausch oder eine Erneuerung vor. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung eines Rollators bei der Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Richtlinien zu informieren. In einigen Fällen kann auch eine ärztliche Verordnung erforderlich sein, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.

Ähnliche Suchbegriffe für Krankenkasse:


  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
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  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
    KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe

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  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
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  • KESSER Rollator Gehwagen Gehhilfe klappbar Alu-Rollator Leicht Laufhilfe
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  • Wann wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

    Ein elektrischer Rollstuhl wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies bedeutet, dass der Rollstuhl benötigt wird, um die Mobilität des Patienten zu verbessern oder aufrechtzuerhalten. Die genauen Kriterien können je nach Krankenkasse variieren, aber in der Regel muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und den Ablauf der Beantragung zu informieren, um sicherzustellen, dass der Antrag genehmigt wird. In einigen Fällen können auch zusätzliche Unterlagen oder Gutachten erforderlich sein, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.

  • Wann übernimmt Krankenkasse Fußpflege?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Fußpflege, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet, dass die Fußpflege aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, z.B. bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder anderen Erkrankungen. In solchen Fällen kann ein Arzt eine Verordnung für medizinische Fußpflege ausstellen, die dann von der Krankenkasse bezahlt wird. Es ist wichtig, vor der Behandlung mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden. In einigen Fällen kann auch eine Zusatzversicherung die Kosten für Fußpflege decken.

  • Welche Krankenkasse zahlt Schlaflabor?

    Die Kosten für ein Schlaflabor werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Vor der Durchführung eines Schlaflabors sollte jedoch eine ärztliche Untersuchung und eine entsprechende Überweisung vorliegen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Schlaflabor in der Regel ebenfalls, jedoch können die Bedingungen je nach Vertrag variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Konditionen zu informieren und gegebenenfalls eine Kostenübernahme zu beantragen. In einigen Fällen kann auch eine Zusatzversicherung für Leistungen im Bereich der Schlafmedizin sinnvoll sein.

  • Wann zahlt Krankenkasse Blutbild?

    Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ein Blutbild, wenn es medizinisch notwendig ist. Das bedeutet, dass der Arzt das Blutbild anordnet, um eine Diagnose zu stellen oder den Verlauf einer Erkrankung zu überwachen. Routineuntersuchungen, die nicht medizinisch begründet sind, werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Es ist daher wichtig, vor der Durchführung eines Blutbilds mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Kostenübernahmeerklärung bei der Krankenkasse einzuholen, um sicherzustellen, dass die Untersuchung abgedeckt ist.

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